Telefonische Konsultationen unter: 00420 48 516 36 14

Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Amtlich beglaubigte Übersetzungen sind eine spezielle Art von Übersetzungen. Im Gegensatz zu üblichen Übersetzungen werden diese in einem geringeren Umfang realisiert, kommen aber in Anbetracht ihrer Häufigkeit relativ oft vor. Meistens handelt es sich um amtlich beglaubigte Übersetzungen aus dem Englischen und Deutschen, verhältnismäßig oft kommt auch die russische und ukrainische Sprache vor. Diese können im Grunde genommen aus jedweder Sprache realisiert werden.

Im Falle einer amtlich beglaubigten Übersetzung wird die Originalurkunde mit der Übersetzung verbunden und eine mit dem Siegel des Dolmetschers versehene Gerichtsdolmetscherklausel hinzugefügt. Auf diese Weise garantiert der Übersetzer, dass seine Übersetzung dem Inhalt des ursprünglichen Textes wörtlich und vollständig entspricht und es zu keiner Verzerrung und keinem Auslassen von Informationen gekommen ist, was für die Übertragung und die Anerkennung von Dokumenten durch Verwaltungsbehörden, Gerichtsorgane oder andere Institute auf dem Gebiet eines anderen Staates wichtig ist. Diese Übersetzungen dürfen nur von durch das Gericht beeideten Gerichtsdolmetschern realisiert werden, daher ist die Anzahl der Gerichtsdolmetscher geringer als derjenigen Übersetzer, die kein amtliches Siegel besitzen.

In diesem Bereich verfügen wir über langjährige praktische Erfahrungen aus vielen hunderten realisierten beglaubigten Übersetzungen, daher können wir in diesen Fragen auch kostenlose Beratung anbieten, was viele unserer Kunden bereits oft zu schätzen wussten.